§ 37 Abs 1 MRG; § 8 Abs 3 MRG
Das Gericht setzte sich im Rahmen dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen auseinander, die gegeben sein müssen, um einen Entschädigungsanspruch gem § 8 Abs 3 MRG gegenüber dem Vermieter geltend machen zu können.
OGH 5.2.2008, 5 Ob 3/08i