§ 33 MRG; § 560 ZPO; § 6 KO
Im Rahmen dieser Entscheidung widmete sich das Gericht der Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn eine vom Gemeinschuldner ausgesprochene Kündigung des Bestandverhältnisses für das Konkursverfahren keine Wirkung entfaltet, da es dem Gemeinschuldner an der Vertretungsfähigkeit mangelte.