Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasste sich dass Gericht mit der Frage, ob aus den Klauselentscheidungen zu entnehmen ist, dass, obwohl § 3 Abs 2 MRG die Erhaltungspflicht des Vermieters abschließend regelt, den Vermieter vielleicht doch auch eine Erhaltungspflicht gegenüber der Therme trifft.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 MRG; § 8 Abs 1 MRG; § 1096 ABGB