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Eigentümerpartner-WE pfandrechtliche Belastung

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2006/126immolex 2006, 317 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 13 Abs 3 WEG 2002 ; § 13 Abs 3 WEG 2002; § 14 ZPO; § 57 GBG

Nur das gemeinsame Wohnungseigentum von Eigentümerpartnern kann einer pfandrechtlichen Belastung unterworfen werden. Zur Beantragung der Löschung einer Zwischeneintragung sind ebenfalls nur beide Eigentümerpartner legitimiert, wobei die Löschungsvoraussetzungen von beiden Eigentümerpartnern erfüllt werden müssen.

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