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Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes

Aktuellste LeitsätzeSteuerrechtWalter Stingl (Glosse)immolex 2006/129immolex 2006, 319 - 320 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988; § 200 Abs 1 BAO

Die Restnutzungsdauer eines gekauften Hauses bestimmt sich nach dem Bauzustand im Erwerbszeitpunkt. Ein mangelhafter Bauzustand oder statische Mängel rechtfertigen eine Unterschreitung der durchschnittlichen Nutzungsdauer.

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