Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Erweiterung der Teilausnahmen im MRG durch die Wohnrechtsnovelle 2006 und zur rechtlichen Behandlung von Mischobjekten (gemischte Nutzung als Wohn- und Geschäftsräumlichkeit, kumulativer Bestand von Altbestand, Aus- und Zubauten) Stellung.
Rechtsgrundlagen: WRN 2006; § 1 Abs 4 Z 2 MRG; § 1 Abs 4 Z 2a MRG; § 16 Abs 2 Z 1 MRG