§ 16 WEG 2002; § 364 ABGB; § 2 Abs 2 WEG
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern vorliegt, ist ein Wohnungseigentümer zur Vermietung der Eigentumswohnung legitimiert. Eine Einwilligung der anderen Wohnungseigentümer ist nicht erforderlich.