vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereine für Kinder oder Schüler als Hauptmieter

Fachbeiträge RechtSteuerrechtMarkus Singer, Konstanze Singerimmo-aktuell 2026, 49 - 51 Heft 2 v. 15.4.2026

Eltern- und Kindergartenvereine sowie etwa Vereine der Traditionspflege sind typische Hauptmieter von Geschäftsräumlichkeiten im Vollanwendungsbereich des MRG. Ihre Mitglieder- und Organstrukturen ändern sich naturgemäß laufend – häufig so vollständig, dass nach wenigen Jahren niemand „von früher“ noch involviert ist. Der Beitrag klärt, weshalb diese Fluktuation nicht automatisch einen Machtwechsel nach § 12a MRG auslöst, zeigt aber zugleich, unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen ein (auch sukzessiver) Machtwechsel und damit ein Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters zu bejahen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!