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Der aktuelle Fall aus der Praxis

Der aktuelle FallSteuerrechtFlorian Petrikovics, Maximilian Ritterimmo-aktuell 2026, 43 - 44 Heft 2 v. 15.4.2026

In Österreich ist die Grundsteuerbefreiung kein einheitlich geregeltes Instrument. Neben zentralen bundesrechtlichen Befreiungen existieren je nach Bundesland zusätzliche befristete Ausnahmeregelungen. Eine bedeutende Änderung in Wien erfolgte im Februar 2026: Mit dem Wiener LGBl 2026/3 wurde das Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz außer Kraft gesetzt. Damit endet eine jahrzehntelang bestehende Möglichkeit zur zeitlichen Grundsteuerbefreiung für Immobilienbesitzer.

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