In Österreich ist die Grundsteuerbefreiung kein einheitlich geregeltes Instrument. Neben zentralen bundesrechtlichen Befreiungen existieren je nach Bundesland zusätzliche befristete Ausnahmeregelungen. Eine bedeutende Änderung in Wien erfolgte im Februar 2026: Mit dem Wiener LGBl 2026/3 wurde das Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz außer Kraft gesetzt. Damit endet eine jahrzehntelang bestehende Möglichkeit zur zeitlichen Grundsteuerbefreiung für Immobilienbesitzer.

