Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG), das Änderungen des MRG und des Richtwertgesetzes (RichtWG) und das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) enthält, ist per 1. 1. 2026 in Kraft treten. Weiters wurde durch das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) das ABGB und das KSchG geändert.

