Durch das am 1. 1. 2024 in Kraft getretene 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (3. MILG) wird die Wertsicherung in mehreren Bereichen des wohnrechtlichen Normenbestands signifikanten Beschränkungen unterworfen. Dieser Beitrag befasst sich ausschließlich mit dem WGG-rechtlichen Teil des 3. MILG.
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