Am 30. 12. 2023 erfolgte die Kundmachung des 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (3. MILG), das am 31. 12. 2023 in Kraft getreten ist. Die Änderungen betreffen den Kategorie-D-Mietzins iSd § 16 Abs 5 MRG (hier wird bekanntlich zwischen Kategorie D brauchbar und unbrauchbar unterschieden) iVm § 16 Abs 6 MRG, den Richtwertmietzins § 5 RichtWG und verschiedene Entgeltbestandteile nach dem WGG (§§ 13 Abs 6, 14 Abs 7, 39 Abs 18 und 14 WGG). Die Darstellung der neuen Valorisierungsbestimmungen im WGG wird an dieser Stelle nicht vorgenommen.