In der Literatur bestehen divergierende Ansichten hinsichtlich der Fragestellung, wieweit gebarungsrechtliche Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) auf gewerbliche Tochtergesellschaften gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) gemäß § 7 Abs 4b WGG anzuwenden sind. Die vorliegenden Ausführungen stellen den Versuch dar, einen Beitrag zur Klärung dieser Frage zu leisten.