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Eine unglückliche Wertsicherungsklausel im „kundenfeindlichsten Sinn“ ausgelegt

Fachbeiträge RechtSteuerrechtErich René Karauscheckimmo-aktuell 2023, 121 - 125 Heft 3 v. 15.6.2023

Der OGH erkannte in einem Verbandsprozess gemäß §§ 28, 29 KSchG mit Zurückweisungsbeschluss vom 21. 3. 2023, 2 Ob 36/23t, zu Recht, dass eine konkrete, wenig durchdachte, und sehr einseitig formulierte Wertsicherungsklausel weder § 6 Abs 1 Z 5 KSchG noch § 6 Abs 2 Z 4 KSchG entspricht.

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