Wesentlicher Vorteil einer steuerlichen Unternehmensgruppe nach § 9 KStG ist, dass Gewinne und Verluste unterschiedlicher Körperschaften miteinander verrechnet und gemeinsam besteuert werden können. Demnach gewinnt die Gruppenbesteuerung hinsichtlich Projektgesellschaften bzw Immobiliengesellschaften in der Praxis immer mehr an Relevanz.