Der Anwendungsbereich des Investitionsfreibetrags iSd § 11 EStG wurde rückwirkend für nach dem 31. 12. 2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter auf die Anschaffung oder Herstellung von klimafreundlichen Heizungsanlagen iZm Gebäuden ausgedehnt. Der österreichische Gesetzgeber setzt damit weitere Impulse im Bereich der Ökologisierung des Steuerrechts.
Schlagwörter: