Überraschend gaben Justizministerin Alma Zadic und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm am 18. 12. 2022 bekannt, dass es zu einer Einigung hinsichtlich der Reform der Maklergebühren gekommen ist. Drei Tage später hat der Ministerrat das MaklerG-ÄG 2022 beschlossen. Demnach soll ab 1. 7. 2023 das sogenannte „Erstauftraggeberprinzip“ im Maklerrecht gelten. Dies bedeutet, dass die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden soll, der die Vermittlung zuerst beauftragt hat.