Berechtigen Zutrittsbeschränkungen zu Geschäftslokalen wie 3-G-/2-G-/2-G+-Vorschriften, FFP2-Maskenpflicht, Abstandsregeln in Geschäftsräumen und Ähnliches zur Mietzinsreduktion nach § 1105 ABGB? Wie bemisst sich eine solche Reduktion? Welche Relevanz haben Umsatzausfälle? Wie können Bestandnehmer beweisen, dass die konkreten Beschränkungen kausal für ihren Umsatzrückgang sind, und wo ist die Abgrenzung zu ihrem Unternehmensrisiko?