Die Regierungsvorlage des Maklergesetz-Änderungsgesetzes (MaklerG-ÄG) wurde im Dezember 2022 im Nationalrat eingebracht. Für die Vermittlung von Mietwohnungen soll künftig das „Erstauftraggeberprinzip“, auch „Bestellerprinzip“ genannt, gelten: Danach können Immobilienmakler eine Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung mit dem Wohnungssuchenden nur dann vereinbaren, wenn dieser den Makler als erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat.