Im Rahmen des UmgrStG können bei Rechtsformänderungen ertragsteuerliche Folgen zumeist hintangehalten werden. Neben allgemeinen Hinweisen zu den einzelnen Artikeln des UmgrStG werden in dieser Serie die Besonderheiten iZm der Besteuerung von involvierten Immobilien behandelt. Dieser – letzte – Beitrag beschäftigt sich mit der Spaltung iSd Art VI UmgrStG.
Abstract aus immo aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.