In Tschechien trat mit 1. 1. 2014 das neue Bürgerliche Gesetzbuch (tschBGB – Gesetz Nr 89/2012 GSlg) in Kraft, mit dem es zu einer umfassenden Neugestaltung des gesamten Privatrechts kam. Auch der Erwachsenenschutz wurde neu geregelt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage. Aus rechtsvergleichender Perspektive ist dies von Interesse, weil sich die tschechischen Regelungen in zahlreichen Aspekten am österreichischen Erwachsenenschutzrecht orientieren, allerdings idF vor Inkrafttreten des 2. ErwSchG.

