Dieser Beitrag untersucht, ob die vom OGH zum streitigen Verfahren entwickelte stRsp zur Unanfechtbarkeit zweitinstanzlich verneinter Verfahrensmängel auf das außerstreitige Verfahren, insb auf das Erwachsenenschutzverfahren, übertragbar ist. Darüber hinaus werden die vom OGH entwickelten Ausnahmen seiner stRsp – insb iZm dem Untersuchungsgrundsatz und dem Schutz des Kindeswohls – untersucht und auf ihre Bedeutung für das Erwachsenenschutzverfahren hin analysiert.

