Das mit dem KindNamRÄG 2013 eingeführte Institut des Besuchsmittlers bietet in der Praxis nicht nur eine Unterstützung für das Pflegschaftsgericht, sondern dient auch zur Entlastung der Eltern und Kinder. Die Erarbeitung einer konkreten, neuen Kontaktrechtsregelung gehört aber nach Ansicht der Autorin nicht zu den Kompetenzen eines Besuchsmittlers.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

