Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Dezember 2022 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekannt gegeben – dies unter Berücksichtigung der Empfehlung vom März 2022, 43 Nc 5/22w, die auf der Ende 2021 veröffentlichten Kinderkostenanalyse des Sozialministeriums 2021 basierte.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.