Bei der Vorbereitung, Implementierung, Evaluation und Weiterentwicklung von Sachwalterschaftsgesetz/Erwachsenenschutzgesetz, Unterbringungsgesetz und Heimaufenthaltsgesetz spielte sozialwissenschaftliche Forschung eine in der Rechtspolitik ungewöhnlich große Rolle. Bei der Reform des Entmündigungs- und Anhalterechts in den 1980er-Jahren wurde gleich zweifach rechtspolitisches Neuland betreten: zum einen mit der Durchführung eines Modellprojekts, zum anderen mit einer sozialwissenschaftlichen Begleitforschung. Dieser Beitrag beginnt mit einem Rückblick, wie es damals zur Einbeziehung von sozialwissenschaftlicher Forschung kam, was sie leistete und bewirkte, und wie sie endete. Nach einer ungefähr 15-jährigen Unterbrechung wurde im Gefolge diverser legislativer Projekte ab dem Jahr 2004 wieder an diese Tradition angeschlossen; und seither gibt es eine mehr oder weniger kontinuierliche Einbindung sozialwissenschaftlicher Forschung. In diesem Beitrag wird auf Basis einer Rekonstruktion der einzelnen Projekte herausgearbeitet, welche Bedingungsfaktoren dies ermöglichten, wie systematisch die Einbeziehung sozialwissenschaftlicher Forschung erfolgte und welche Funktionen sie erfüllte.