Mit 1. 7. 2023 wird die seit 2016 geplante Reform des Unterbringungsrechts in Kraft treten. Dabei handelt es sich nicht um eine substanzielle Änderung des materiellen Unterbringungsrechts, sondern um eine Verbesserung in jenen Bereichen, in denen vor allem in der Praxis Probleme festgestellt wurden. Ziele und Voraussetzungen des Unterbringungsrechts bleiben also gleich, das Verfahren wird aber in vielen Details geändert, sodass für die handelnden Personen (insb Polizei, Ärzte, Gericht) damit durchaus eine erhebliche Umstellung verbunden ist.