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Vater, Mutter, Elternteil – und wer weiter?

KindschaftsrechtSteuerrechtKarin NeuwirthiFamZ 2023, 6 - 8 Heft 1 v. 28.2.2023

Grundsätzlich gehen die abstammungsrechtlichen Regelungen von einer Zwei-Eltern-Familie als Grundmodell aus. Das nationale Recht bietet die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin nur Paaren an. Faktisch und auch rechtlich kann diese Zwei-Eltern-Prämisse nicht durchgehalten werden, weil zB keine alleinstehende Mutter zur Nennung eines Kindsvaters gezwungen wird. Das Adoptionsrecht (aner)kennt ein bis vier Elternteile. Wäre dies auch für andere Konstellationen denkbar?

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