Mit dem am 4. 3. 2022 in ABl L 71, S 1, kundgemachten und in Kraft getretenen Durchführungsbeschluss des Europäischen Rates vom 4. 3. 2022, (EU) 2022/382, wurde das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes festgestellt.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.