Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 14. 12. 2021, Pancharevo, C-490/20 , über die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Anerkennung des Familienstatus in der EU entschieden. Einmal mehr äußert er sich dazu, dass die Berufung auf die öffentliche Ordnung und die mögliche Beeinträchtigung der nationalen Identität eines Staates der Freizügigkeit gleichgeschlechtlicher Partner*innen und ihrer Kinder nicht im Wege stehen dürfe.