§ 14 AußStrG; § 182 ZPO
Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 8 Ob 46/11i vom 29.9.2011 eingegangen, welche sich mit dem Verbot von Überraschungsentscheidungen im Außerstreitverfahren befasst und erörtert, wann eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung zur Prozessführung erforderlich ist.