§ 148 ABGB
Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 1 Ob 179/11x vom 13.10.2011 eingegangen, welche untersucht, wann Auflagen und Einschränkungen des Besuchsrechts gerechtfertigt sind, wobei insbesondere die Aufsichtspflicht des Besuchsberechtigten erörtert wird.