§ 271 ABGB; § 104a AußStrG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 10 Ob 76/11s vom 4.10.2011 eingegangen, welche sich mit den Voraussetzungen für die Bestellung eines Kollisionskurators befasst, wobei insbesondere das Vorliegen eines objektiven Interessenskonflikts untersucht wird.