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Voraussetzungen für die Bestellung eines Kollisionskurators

FamilienrechtJudikaturDr. Robert Fucik, Abteilungsleiter für Internationales Familienrecht im BMJiFamZ 2012/15iFamZ 2012, 23 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 271 ABGB; § 104a AußStrG

Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 10 Ob 76/11s vom 4.10.2011 eingegangen, welche sich mit den Voraussetzungen für die Bestellung eines Kollisionskurators befasst, wobei insbesondere das Vorliegen eines objektiven Interessenskonflikts untersucht wird.

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