§ 166 ABGB; § 177 ABGB
Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage klärend zu, welche Rechtsordnung in Hinblick auf einen Sorgerechtsstreit und anzuwenden ist. Ist das KSÜ automatisch mit seinem Inkrafttreten anzuwenden und löst das MSA somit ab?