Art 3 MSA
Unter Zugrundelegung des Haager Minderjährigenschutzabkommens hatte sich der OGH mit Fragen der Obsorge und dem anwendbaren Recht zu befassen, so sämtliche Beteiligte Deutsche Staatsbürger sind und die Kindesmutter mit dem betroffenen Minderjährigen in Österreich aufhältig ist.