§ 27 EheG; § 49 EheG; § 55 EheG
In vorliegender Sache war iZm dem Zerrüttungsverschulden die Beurteilung des Scheidungsbegehrens das zentrale Element der Entscheidung. Richtet sich dieses nach § 49 oder § 55 EheG?
OGH 31.8.2010, 5 Ob 143/10f
§ 27 EheG; § 49 EheG; § 55 EheG
In vorliegender Sache war iZm dem Zerrüttungsverschulden die Beurteilung des Scheidungsbegehrens das zentrale Element der Entscheidung. Richtet sich dieses nach § 49 oder § 55 EheG?
OGH 31.8.2010, 5 Ob 143/10f