Zusammenfassung: In vorliegender Sache bildete die Ruhigstellung eines aggressiven, multimorbiden Patienten auf medikamentösem Weg durch Haldol, um seine medizinische Versorgung gewährleisten zu können, das zentrale Element. Macht dieses Vorgehen eine Subsumtion unter das HeimAufG möglich?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimaufG