Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich das Gericht mit dem Vorliegen einer Selbst- und Fremdgefährdung iZm Wahnvorstellungen und Drogenkonsum sowie mit der Zulässigkeit einer Unterbringung aufgrund der drohenden Rückfallgefahr zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 UbG; § 32a UbG