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Auf das Rechtsmittelrecht von Anstalts- bzw. Abteilungsleiter ist die im Zeitpunkt der rekursgerichtlichen Entscheidung bestehende Rechtslage anzuwenden

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/35iFamZ 2011, 31 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 38a UBG

Vorliegende Entscheidung widmet sich vorwiegend der Frage, welche Rechtslage iZm rekursgerichtlichen Entscheidungen maßgeblich ist.

OGH 4.11.2010, 8 Ob 106/10m

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