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Der Aufteilung entzogene Sache ist idR durch Scheidungsfolgenvergleich mitbereinigt

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2011/39iFamZ 2011, 32 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 82 Abs 1 EheG

Vorliegendes Judikat widmet sich den Ausnahmetatbeständen des § 82 Abs 1 Z 1 EheG. Dabei war vor allem in Hinblick auf die spätere Umwidmung eines Darlehens unter Ehegatten die Mitbereinigung durch einen Vergleich strittig.

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