§ 82 Abs 1 EheG
Vorliegendes Judikat widmet sich den Ausnahmetatbeständen des § 82 Abs 1 Z 1 EheG. Dabei war vor allem in Hinblick auf die spätere Umwidmung eines Darlehens unter Ehegatten die Mitbereinigung durch einen Vergleich strittig.
§ 82 Abs 1 EheG
Vorliegendes Judikat widmet sich den Ausnahmetatbeständen des § 82 Abs 1 Z 1 EheG. Dabei war vor allem in Hinblick auf die spätere Umwidmung eines Darlehens unter Ehegatten die Mitbereinigung durch einen Vergleich strittig.