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Frist für den Aufteilungsantrag

EhegüterrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2011/40iFamZ 2011, 32 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 95 EheG

Vorliegende Entscheidung widmet sich vorwiegend der Frage, wonach sich der Beginn der Jahresfrist für den Aufteilungsantrag richtet.

OGH 22.9.2010, 8 Ob 62/10s

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