ߧ 45 AußStrG; § 165 Abs 1 Z 6 AUßStrG; § 551 ABGB; § 804 ABGB
In vorliegender Sache stellt der OGH klar, dass es, um dem Anspruch auf Schätzung und Inventarisierung des Nachlasses zu entsprechen, der Bescheinigung der Unwirksamkeit des Pflichtteilverzichtes bedarf, wobei ein Antrag auf Errichtung des Inventars selbständig anfechtbar ist.