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Keine Unterhaltsverwirkung bei bloß kurzem sexuellen Verhältnis

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/242iFamZ 2010, 336 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 94 Abs 2 ABGB

Das erkennende Gericht trifft eine eindeutige Aussage, dass ein kurzes sexuelles Verhältnis nicht den Unterhaltsanspruch zu vernichten in der Lage ist, sofern es sich nicht ehezerrüttend ausgewirkt hat, weil die Verfehlungen nicht dermaßen schwer wiegen, dass von einem Verlust des Ehewillens auszugehen ist.

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