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Vermietung einer größeren Anzahl von Wohnungen ist ein Unternehmen iSd § 82 Abs 1 Z 3 EheG

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/241iFamZ 2010, 335 - 336 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 82 Abs 1 Z 3 EheG

In vorliegender Rechtssache war zu klären, ob im Falle der Vermietung einer größeren Anzahl von Wohnungen vom Unternehmerbegriff des § 82 Abs 1 Z 3 EheG auszugehen ist, oder ob etwa bloß eine Wertanlage unterhalten wird.

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