§ 40a EheG; § 44 EheG; § 46 JN; § 95 EheG
In vorliegender Entscheidung war die Zuweisung einer Rechtssache in das streitige oder außerstreitige Verfahren zu thematisieren. Welche Fristen sind beachtlich? Schadet es etwa, dass die Zustimmung zur Antragsrückziehung nach Ergehen der Entscheidung des Berufungsgerichts erfolgte?