§ 82 Abs 1 Z 3 EheG; § 82 Abs 1 Z 4 EheG
Der OGH hatte sich in vorliegender Sache mit dem Unternehmensbegriff im Rahmen des Aufteilungsverfahrens zu befassen. Wann ist die Vermietung von Wohnungen als unternehmerische Tätigkeit zu sehen?
§ 82 Abs 1 Z 3 EheG; § 82 Abs 1 Z 4 EheG
Der OGH hatte sich in vorliegender Sache mit dem Unternehmensbegriff im Rahmen des Aufteilungsverfahrens zu befassen. Wann ist die Vermietung von Wohnungen als unternehmerische Tätigkeit zu sehen?