§ 382g EO
Vorliegendes Erkenntnis stellt eindeutig fest, dass die Begrifflichkeit der Privatsphäre iSd § 382g EO nicht den Schutz der körperlichen Integrität mitumfasst. Mit einer kritischen Anmerkung von Astrid Deixler-Hübner.
§ 382g EO
Vorliegendes Erkenntnis stellt eindeutig fest, dass die Begrifflichkeit der Privatsphäre iSd § 382g EO nicht den Schutz der körperlichen Integrität mitumfasst. Mit einer kritischen Anmerkung von Astrid Deixler-Hübner.