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Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit einer Unterhaltsvereinbarung ist Voraussetzung für eine Hinterbliebenenpension

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtSozialversicherungsrechtUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/32iFamZ 2010, 39 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 258 Abs 4 ASVG

In der erwähnten Entscheidung war fraglich, ob eine Unterhaltsvereinbarung dem Anspruch auf Witwenpension gem. § 258 Abs 4 ASVG entspricht. Zu klären war insofern, wann eine solche Vereinbarung ausreichend bestimmt bzw. bestimmbar ist, um den Voraussetzungen zu genügen.

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