§ 258 Abs 4 ASVG
In der erwähnten Entscheidung war fraglich, ob eine Unterhaltsvereinbarung dem Anspruch auf Witwenpension gem. § 258 Abs 4 ASVG entspricht. Zu klären war insofern, wann eine solche Vereinbarung ausreichend bestimmt bzw. bestimmbar ist, um den Voraussetzungen zu genügen.