§ 82 Abs 1 EheG; § 82 Abs 2 EheG; § 97 Abs 1 EheG
Fraglich war in vorliegender Sache, ob eine zunächst unzulässige Vereinbarung nachträglich zu einer zulässigen werden kann.
§ 82 Abs 1 EheG; § 82 Abs 2 EheG; § 97 Abs 1 EheG
Fraglich war in vorliegender Sache, ob eine zunächst unzulässige Vereinbarung nachträglich zu einer zulässigen werden kann.