§ 188 BAO; § 191 BAO; § 273 BAO
Der VwGH hatte zu entscheiden, an wen ein Bescheid zu adressieren ist, der für eine GesbR bestimmt ist, die bereits beendet ist.
VwGH 19.12.2007, 2007/13/0142
§ 188 BAO; § 191 BAO; § 273 BAO
Der VwGH hatte zu entscheiden, an wen ein Bescheid zu adressieren ist, der für eine GesbR bestimmt ist, die bereits beendet ist.
VwGH 19.12.2007, 2007/13/0142