§ 24 EStG 1988
Der VwGH hatte zu entscheiden, auf welcher Grundlage die Behörde über die Verteilung des Veräußerungsgewinns zu entscheiden hat, der beim Ausscheiden eines Gesellschafters entstanden ist.
VwGH 28.11.2007, 2005/15/0134
§ 24 EStG 1988
Der VwGH hatte zu entscheiden, auf welcher Grundlage die Behörde über die Verteilung des Veräußerungsgewinns zu entscheiden hat, der beim Ausscheiden eines Gesellschafters entstanden ist.
VwGH 28.11.2007, 2005/15/0134